Im Allgemeinen wird empfohlen, mindestens zwei Mal jährlich eine Professionelle Zahnreinigung als Ergänzung zur häuslichen Mundhygiene durchführen zu lassen. Konkret hängt dies aber auch von Ihrer persönlichen Mundsituation ab und wird individuell mit Ihnen besprochen.
Selbstverständlich! Es gibt jedoch zahnärztliche Leistungen, die nicht oder nur in Teilen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Darüber sprechen wir im Vorfeld einer Behandlung mit Ihnen und beraten Sie eingehend auch zu möglichen Alternativen.
Um Implantate fest zu verankern, ist ein guter und gesunder Kieferknochen essentiell.
Fehlen Zähne, bedeutet das Stress für das restliche Gebiss, das den gesamten Kaudruck abfangen muss. Zudem bildet sich der Kieferknochen an den nicht belasteten Stellen zurück.
Eine Entfernung der Weisheitszähne wird empfohlen, wenn deren Lage Nachteile für die Mundgesundheit verursacht, wie zum Beispiel Entzündungen um den Weisheitszahn, Zystenbildung oder Wurzelresorptionen der benachbarten Zähne.
Der Eingriff erfolgt unter örtlicher Betäubung, Lachgas oder Dämmerschlaf. Ein besonders behutsames Vorgehen ist wichtig, da eine minimal-invasive Technik die Schwellung reduziert und die Genesungszeit verkürzt.
Beim Bleaching handelt es sich um ein kosmetisches Aufhellen der Zähne.
Ein professionelles Bleaching ist für Ihre Zähne in keiner Weise schädlich. Es greift weder den Zahnschmelz noch die Zahnsubstanz an. Direkt nach dem Bleachen bemerken Sie eventuell eine leichte Überempfindlichkeit der Zähne.
Die empfohlene Häufigkeit von Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt ist individuell unterschiedlich und hängt vom Gesundheitszustand der Zähne sowie von möglichen Begleiterkrankungen ab. Generell sind zwei Kontrolltermine pro Jahr ratsam – diese werden auch von den Krankenkassen übernommen. Bei Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen, wie schwerer Parodontitis oder Diabetes, können jedoch drei bis vier Kontrolluntersuchungen pro Jahr sinnvoll sein.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind nur dazu verpflichtet, „notwendige“ Leistungen zu übernehmen. Was als notwendig gilt, ist in §12 des Sozialgesetzbuchs V festgelegt:
"Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen."
Das bedeutet, dass beispielsweise ästhetisch hochwertige Kompositrestaurationen oder keramisch verblendete Kronen im Seitenzahnbereich über das als ausreichend definierte Maß hinausgehen. Daher werden sie von den Krankenkassen nur teilweise bezuschusst.
Zahnersatz aus Deutschland erfüllt die höchsten Qualitätsstandards weltweit. Der Gesetzgeber stellt strenge Anforderungen an die Qualität und Verträglichkeit der verwendeten Materialien, die Ausbildung von Zahnärzten und Zahntechnikern sowie an die Hygienevorschriften. Die Herstellung von Zahnersatz erfordert sowohl technisches Know-how als auch handwerkliches Können. Obwohl einige Prozesse maschinell unterstützt werden, bleibt der größte Teil Handarbeit – jedes Stück ist ein individuell gefertigtes Meisterwerk.
Berücksichtigt man, dass hochwertiger Zahnersatz oft 15, 20 oder sogar 30 Jahre hält, relativiert sich der Preis. Dennoch kann die Summe für viele Menschen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Daher bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrum (DZR) eine Ratenzahlung an – mit einer zinslosen Laufzeit von bis zu sechs Monaten.
Ja, wir bieten Ihnen die Möglichkeit der Ratenzahlung. Für die Abrechnung und Finanzierung arbeiten wir eng mit dem Deutschen Zahnärztlichen Rechenzentrum (DZR) GmbH zusammen. Die Abtretung Ihrer Rechnung an das DZR ist für Sie völlig kostenfrei.
Die Zusammenarbeit mit dem DZR entlastet unser Team und bietet Ihnen unter anderem die Möglichkeit, Ihre Rechnung bequem in Raten zu begleichen.
Bis zu 6 Monate: Zinsfreie und gebührenfreie Ratenzahlung
Weitere Informationen finden Sie direkt beim DZR.
Zahnimplantate sind künstliche Zahnwurzeln, die in den Kieferknochen eingesetzt werden, um fehlende Zähne zu ersetzen. Sie bieten eine dauerhafte und stabile Lösung für Zahnersatz und sind eine beliebte Alternative zu herkömmlichen Prothesen oder Brücken.